EFI Bayern e.V. - Beitragsordnung

Beitragsordnung, Stand 28.5.2009

1. Die Höhe des Beitrages beträgt:
  a. für Einzelmitglieder: 2,– € pro Monat
  b. für seniorKompetenzteams: 10,– € pro Monat
  c. für Organisationen verhandelt der Vorstand die Höhe des Beitrags  

2. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Mitgliedschaft.  

3. Die Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.  

4. Zuwendungsbestätigungen werden bis Ende Februar des folgenden Jahres für alle Beitragszahler (auf Wunsch) ausgestellt und zugesendet.  

5. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Dies gilt sinngemäß auch für die Beitragspflicht, die im laufenden Jahr eintritt.

Weitere Hinweise

Entsprechend der gültigen Satzung, weitere Hinweise finden Sie dazu unter
Interner Link§ 4 Mitgliedschaft
Interner Link§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft 
Interner Link§ 6 Beitragspflicht   





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